Altlasten- und Bodenschutzkataster


Seit 1992 werden im Land Brandenburg Altlastenkataster zur einheitlichen Erfassung, Verwaltung und Auswertung von Daten zu altlastverdächtigen Flächen, Altlasten sowie Verdachtsflächen und stofflichen schädlichen Bodenveränderungen geführt. Im Jahr 2024 wurde das Kataster um bodenschutzbezogene Themen erweitert und in ein Altlasten- und Bodenschutzkataster (ALBOKAT) umbenannt.
Seit 1992 werden im Land Brandenburg Altlastenkataster zur einheitlichen Erfassung, Verwaltung und Auswertung von Daten zu altlastverdächtigen Flächen, Altlasten sowie Verdachtsflächen und stofflichen schädlichen Bodenveränderungen geführt. Im Jahr 2024 wurde das Kataster um bodenschutzbezogene Themen erweitert und in ein Altlasten- und Bodenschutzkataster (ALBOKAT) umbenannt.
Altlastenauskünfte
Insbesondere beim Kauf oder Verkauf von Grundstücken sowie bei Bau- und Planungsvorhaben ist eine Auskunft aus dem Altlastenkataster angezeigt.
Anträge auf Auskünfte zu den eventuell vorhandenen Altlasten, Altlastenverdachtsflächen oder schädliche Bodenveränderungen sind bei den territorial zuständigen unteren Bodenschutzbehörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten des Landes Brandenburg zu stellen.
Auf den Websites dieser Behörden finden sich Informationen zur Art der Antragstellung und eventuellen Kosten der Bearbeitung. Neben formlosen Anträgen ist es möglich, die Antragsformulare herunterzuladen beziehungsweise direkt online auszufüllen.
Insbesondere beim Kauf oder Verkauf von Grundstücken sowie bei Bau- und Planungsvorhaben ist eine Auskunft aus dem Altlastenkataster angezeigt.
Anträge auf Auskünfte zu den eventuell vorhandenen Altlasten, Altlastenverdachtsflächen oder schädliche Bodenveränderungen sind bei den territorial zuständigen unteren Bodenschutzbehörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten des Landes Brandenburg zu stellen.
Auf den Websites dieser Behörden finden sich Informationen zur Art der Antragstellung und eventuellen Kosten der Bearbeitung. Neben formlosen Anträgen ist es möglich, die Antragsformulare herunterzuladen beziehungsweise direkt online auszufüllen.
Gesetzliche Grundlagen
Gesetz zum Schutz des Bodens (BBodSchG) vom 17. März 1998
Paragraph 11 Erfassung
Die Länder können die Erfassung der Altlasten und altlastverdächtigen Flächen regeln.
Brandenburgisches Abfall- und Bodenschutzgesetz (BbgAbfBodG) vom 6. Juni 1997
zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Juni 2024
§ 29 Boden- und Altlasteninformationen, Verordnungsermächtigung
(2) Das Fachinformationssystem Altlasten/Bodenschutz umfasst die erhobenen Daten aus Untersuchungen über die physikalische, chemische und biologische Beschaffenheit des Bodens, insbesondere die Daten der Bodendauerbeobachtungsflächen, Daten zu altlastverdächtigen Flächen, Altlasten und sanierten Altlasten, Daten zu stofflichen und nichtstofflichen Verdachtsflächen und schädlichen Bodenveränderungen, Daten zu Entsiegelungspotenzialflächen und Daten zu Standorten im Sinne des § 8 Absatz 7 der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung.
(5) Die zuständigen Behörden erheben und erfassen Informationen über altlastverdächtige Flächen und Altlasten, Verdachtsflächen sowie stoffliche und nichtstoffliche schädliche Bodenveränderungen, soweit sie für die in Absatz 1 genannten Zwecke erforderlich sind, in einem Kataster. … Das Kataster wird zentral vom Landesamt für Umwelt in einer automatisierten Datenbank als Bestandteil des Fachinformationssystems Altlasten/Bodenschutz eingerichtet und betrieben (zentrale Bereitstellung).
(6) Die zuständigen Behörden können Standorte im Sinne des § 8 Absatz 7 der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung in einem Kataster erfassen. Absatz 5 gilt entsprechend.
(7) Die zuständigen Behörden können Entsiegelungspotenziale in einem Kataster erfassen. Absatz 5 gilt entsprechend.
(8) Vorhandene Daten über Altablagerungen und Altstandorte, die nach der Bewertung durch die zuständige Behörde die Voraussetzungen des § 2 Absatz 5 und 6 des Bundes-Bodenschutzgesetzes nicht oder nicht mehr erfüllen, werden mit besonderer Kennzeichnung weitergeführt.
Gesetz zum Schutz des Bodens (BBodSchG) vom 17. März 1998
Paragraph 11 Erfassung
Die Länder können die Erfassung der Altlasten und altlastverdächtigen Flächen regeln.
Brandenburgisches Abfall- und Bodenschutzgesetz (BbgAbfBodG) vom 6. Juni 1997
zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Juni 2024
§ 29 Boden- und Altlasteninformationen, Verordnungsermächtigung
(2) Das Fachinformationssystem Altlasten/Bodenschutz umfasst die erhobenen Daten aus Untersuchungen über die physikalische, chemische und biologische Beschaffenheit des Bodens, insbesondere die Daten der Bodendauerbeobachtungsflächen, Daten zu altlastverdächtigen Flächen, Altlasten und sanierten Altlasten, Daten zu stofflichen und nichtstofflichen Verdachtsflächen und schädlichen Bodenveränderungen, Daten zu Entsiegelungspotenzialflächen und Daten zu Standorten im Sinne des § 8 Absatz 7 der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung.
(5) Die zuständigen Behörden erheben und erfassen Informationen über altlastverdächtige Flächen und Altlasten, Verdachtsflächen sowie stoffliche und nichtstoffliche schädliche Bodenveränderungen, soweit sie für die in Absatz 1 genannten Zwecke erforderlich sind, in einem Kataster. … Das Kataster wird zentral vom Landesamt für Umwelt in einer automatisierten Datenbank als Bestandteil des Fachinformationssystems Altlasten/Bodenschutz eingerichtet und betrieben (zentrale Bereitstellung).
(6) Die zuständigen Behörden können Standorte im Sinne des § 8 Absatz 7 der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung in einem Kataster erfassen. Absatz 5 gilt entsprechend.
(7) Die zuständigen Behörden können Entsiegelungspotenziale in einem Kataster erfassen. Absatz 5 gilt entsprechend.
(8) Vorhandene Daten über Altablagerungen und Altstandorte, die nach der Bewertung durch die zuständige Behörde die Voraussetzungen des § 2 Absatz 5 und 6 des Bundes-Bodenschutzgesetzes nicht oder nicht mehr erfüllen, werden mit besonderer Kennzeichnung weitergeführt.
Programmsystem (Software) zum Altlasten- und Bodenschutzkataster (ALBOKAT)
Seit 1992 wurde die Software zum Altlastenkataster wiederholt den veränderten IT-Standards und fachlichen Erkenntnissen angepasst. Bei der Anpassung 2016 wurde das inhaltlich und programmtechnisch veraltete ALKAT durch das neue Altlastenkataster ‚ALKATonline‘ abgelöst. Wesentliche Inhalte wurden gesetzlich per Erlass geregelt. Die Software wurde vom Landesamt für Umwelt den unteren Bodenschutzbehörden entgeltfrei zur Verfügung gestellt. Weiterhin wurden Schulungen für alle Bearbeiter durchgeführt.
Diese Umstellung auf eine zentrale Datenbank, auf die alle berechtigten Nutzer der Landkreise, kreisfreien Städte, des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe sowie des Landesamtes für Umwelt über eine Web-Anwendung zugreifen können, brachte deutliche Erleichterungen für die Erfassung und Auswertung der Daten.
Vorteile des zentralen Altlastenkatasters:
- tagaktuelle Daten
- zentrale Software Aktualisierung
- zentrale IT-Betreuung
- deutlich erhöhte Performance
Zusätzlich wurde mit einem Archiv zum Altlastenkataster die Möglichkeit geschaffen, die Daten zu Grundstücken, für die keine weitere Bearbeitung nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz mehr erforderlich ist und auch zukünftig nicht mehr erforderlich sein wird, zu speichern.
Im Jahr 2024 wurde das Altlastenkataster um bodenschutzbezogene Inhalte erweitert und an die geänderten gesetzlichen, fachlichen und dv-technischen Anforderungen angepasst. Damit wurde die Erfassung von Erosionsflächen, Entsiegelungspotentialflächen und Aufbringungsflächen nach Paragraph 8 Absatz 6 und 7 Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) ermöglicht. Daneben wurde der Teil "Altlasten" an neue Vorgaben angepasst und die Benutzeroberfläche aktualisiert.
Seit 1992 wurde die Software zum Altlastenkataster wiederholt den veränderten IT-Standards und fachlichen Erkenntnissen angepasst. Bei der Anpassung 2016 wurde das inhaltlich und programmtechnisch veraltete ALKAT durch das neue Altlastenkataster ‚ALKATonline‘ abgelöst. Wesentliche Inhalte wurden gesetzlich per Erlass geregelt. Die Software wurde vom Landesamt für Umwelt den unteren Bodenschutzbehörden entgeltfrei zur Verfügung gestellt. Weiterhin wurden Schulungen für alle Bearbeiter durchgeführt.
Diese Umstellung auf eine zentrale Datenbank, auf die alle berechtigten Nutzer der Landkreise, kreisfreien Städte, des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe sowie des Landesamtes für Umwelt über eine Web-Anwendung zugreifen können, brachte deutliche Erleichterungen für die Erfassung und Auswertung der Daten.
Vorteile des zentralen Altlastenkatasters:
- tagaktuelle Daten
- zentrale Software Aktualisierung
- zentrale IT-Betreuung
- deutlich erhöhte Performance
Zusätzlich wurde mit einem Archiv zum Altlastenkataster die Möglichkeit geschaffen, die Daten zu Grundstücken, für die keine weitere Bearbeitung nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz mehr erforderlich ist und auch zukünftig nicht mehr erforderlich sein wird, zu speichern.
Im Jahr 2024 wurde das Altlastenkataster um bodenschutzbezogene Inhalte erweitert und an die geänderten gesetzlichen, fachlichen und dv-technischen Anforderungen angepasst. Damit wurde die Erfassung von Erosionsflächen, Entsiegelungspotentialflächen und Aufbringungsflächen nach Paragraph 8 Absatz 6 und 7 Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) ermöglicht. Daneben wurde der Teil "Altlasten" an neue Vorgaben angepasst und die Benutzeroberfläche aktualisiert.
Inhalte des Altlasten- und Bodenschutzkatasters
Für den Teil "Altlasten" können folgende Informationen erfasst werden:
- Standardangaben zu Eigentümer, Besitzer, Flur, Flurstück, geografischer Lage und Größe der betroffenen Flächen
- Art, Umfang, Menge und Beschaffenheit der Abfälle und Stoffe, welche abgelagert oder gehandhabt wurden
- Angaben zur Flächennutzung (zum Beispiel aktuelle und planungsrechtlich zulässige Nutzung)
- Schadstoffnachweis in den relevanten Medien (zum Beispiel Boden, Grund- und Oberflächenwasser, Bodenluft)
- Bearbeitungsstand (zum Beispiel Detailuntersuchung, Sanierung)
- der weitere Handlungsbedarf zur Fläche
Für den Teil "Nichtstoffliche schädliche Bodenveränderungen" (insbesondere Erosionsflächen) können folgende Informationen erfasst werden:
- Standardangaben zu Eigentümer, Besitzer, Flur, Flurstück, geografischer Lage und Größe der betroffenen Flächen
- frühere/ bisherige Nutzung, landwirtschaftliche Nutzung des Grundstücks, aktuelle Anbauinformationen, Angaben zu Fruchtfolge und Bodenbearbeitung,
- Erosionsformen oder -schäden mit Angabe der Größe/Ausdehnung, Erfassung der Auftragsfläche außerhalb der Erosionsfläche
- Ursachen des Erosionsereignisses, Bewertung der Erheblichkeit der Bodenerosion und der Wiedereintrittswahrscheinlichkeit
- Gefahrenabwehrmaßnahmen
Für den Teil "Entsiegelungspotentialflächen" können folgende Informationen erfasst werden:
- Registriernummer, geografische Lage und Flurstücksangaben der zu erfassenden Flächen, Grundstücksinformationen
- Lage der Entsiegelungsfläche zu Schutzgebieten
- Eigentumsverhältnisse, ehemalige/ derzeitige Nutzung, Fläche für Kompensationsmaßnahmen, Nachnutzung
- Flächengröße, versiegelte Fläche mit Anteil an Gesamtfläche, Einordnung nach Art der versiegelten Fläche, Angaben zu baulichen Anlagen.
Für den Teil "Aufbringungsflächen" können folgende Informationen erfasst werden:
- Registriernummer, Einordnung als Aufbringungsfläche, geografische Lage und Flurstücksangaben der zu erfassenden Flächen,
- Zweck und Art der Maßnahme,
- Größe der Maßnahme, Volumen des verfüllten Materials, Einbaumächtigkeit, Angaben zur Herkunft und Art des Materials, Bodenart, zu organoleptischen Auffälligkeiten und zur Eignung des Materials.
Für den Teil "Altlasten" können folgende Informationen erfasst werden:
- Standardangaben zu Eigentümer, Besitzer, Flur, Flurstück, geografischer Lage und Größe der betroffenen Flächen
- Art, Umfang, Menge und Beschaffenheit der Abfälle und Stoffe, welche abgelagert oder gehandhabt wurden
- Angaben zur Flächennutzung (zum Beispiel aktuelle und planungsrechtlich zulässige Nutzung)
- Schadstoffnachweis in den relevanten Medien (zum Beispiel Boden, Grund- und Oberflächenwasser, Bodenluft)
- Bearbeitungsstand (zum Beispiel Detailuntersuchung, Sanierung)
- der weitere Handlungsbedarf zur Fläche
Für den Teil "Nichtstoffliche schädliche Bodenveränderungen" (insbesondere Erosionsflächen) können folgende Informationen erfasst werden:
- Standardangaben zu Eigentümer, Besitzer, Flur, Flurstück, geografischer Lage und Größe der betroffenen Flächen
- frühere/ bisherige Nutzung, landwirtschaftliche Nutzung des Grundstücks, aktuelle Anbauinformationen, Angaben zu Fruchtfolge und Bodenbearbeitung,
- Erosionsformen oder -schäden mit Angabe der Größe/Ausdehnung, Erfassung der Auftragsfläche außerhalb der Erosionsfläche
- Ursachen des Erosionsereignisses, Bewertung der Erheblichkeit der Bodenerosion und der Wiedereintrittswahrscheinlichkeit
- Gefahrenabwehrmaßnahmen
Für den Teil "Entsiegelungspotentialflächen" können folgende Informationen erfasst werden:
- Registriernummer, geografische Lage und Flurstücksangaben der zu erfassenden Flächen, Grundstücksinformationen
- Lage der Entsiegelungsfläche zu Schutzgebieten
- Eigentumsverhältnisse, ehemalige/ derzeitige Nutzung, Fläche für Kompensationsmaßnahmen, Nachnutzung
- Flächengröße, versiegelte Fläche mit Anteil an Gesamtfläche, Einordnung nach Art der versiegelten Fläche, Angaben zu baulichen Anlagen.
Für den Teil "Aufbringungsflächen" können folgende Informationen erfasst werden:
- Registriernummer, Einordnung als Aufbringungsfläche, geografische Lage und Flurstücksangaben der zu erfassenden Flächen,
- Zweck und Art der Maßnahme,
- Größe der Maßnahme, Volumen des verfüllten Materials, Einbaumächtigkeit, Angaben zur Herkunft und Art des Materials, Bodenart, zu organoleptischen Auffälligkeiten und zur Eignung des Materials.
Fachinformationssystem Altlasten / Bodenschutz
Das Landesamt für Umwelt führt ein Fachinformationssystem Altlasten / Bodenschutz, bei dem die Komponenten Altlasten- und Bodenschutzkataster (ALBOKAT) und Geografisches Informationssystem (WebOffice) mittels Schnittstelle verbunden sind.
Damit können die Altlasten räumlich und kartografisch dargestellt werden. Das führt insbesondere bei der Auswertung mit anderen Flächendaten (Trinkwasserschutzgebiete, Überschwemmungsgebiete, Bebauungsgebiete) zu großen Erleichterungen bei der Bearbeitung.
Das Landesamt für Umwelt führt ein Fachinformationssystem Altlasten / Bodenschutz, bei dem die Komponenten Altlasten- und Bodenschutzkataster (ALBOKAT) und Geografisches Informationssystem (WebOffice) mittels Schnittstelle verbunden sind.
Damit können die Altlasten räumlich und kartografisch dargestellt werden. Das führt insbesondere bei der Auswertung mit anderen Flächendaten (Trinkwasserschutzgebiete, Überschwemmungsgebiete, Bebauungsgebiete) zu großen Erleichterungen bei der Bearbeitung.
Auskünfte und Informationen aus dem Altlastenkataster für die Öffentlichkeit sind bei den jeweiligen zuständigen unteren Bodenschutzbehörden der Landkreise oder kreisfreien Städte zu erhalten.
Auskünfte und Informationen aus dem Altlastenkataster für die Öffentlichkeit sind bei den jeweiligen zuständigen unteren Bodenschutzbehörden der Landkreise oder kreisfreien Städte zu erhalten.